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Haus- und Wohnungsverkauf leicht gemacht von Passau bis Straubing.
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Maklercourtage neu geregelt:
Ein neues Gesetz, das seit 23.12.2020 in Kraft getreten ist, klärt diese Frage nun klar und verständlich.
Die Maklerprovision wird zwischen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen umgelegt.
Der Käufer zahlt nur den Betrag, den auch der Verkäufer bereit ist zu bezahlen.
Ein Beispiel:
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und vereinbaren mit mir 2 % Provision zzgl. MwSt.,
dann darf ich auch vom Käufer nur 2 % Provision zzgl. MwSt. verlangen.
Gilt das Gesetz für Alle?
Das Gesetzt gilt nur für Verbraucher. Das bedeutet, wenn der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt, können die Maklerkosten auch anderweitig vereinbart werden.
Ebenso fallen gewerblichen Immobilien, Anlageimmobilien (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser)und gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke nicht unter die neue Provisionsregelung.
Was ist noch neu?
Früher kam ja so mancher Makler ins Haus und per Handschlag oder kurzem Gespräch wurde das Objekt vermarktet, das geht jetzt nicht mehr so einfach.
Um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen muss der Auftrag schriftlich erteilt sein (beispielsweise auch per E-Mail), eine mündliche Beauftragung ist nicht mehr ausreichend.
Ich wollte Ihnen hier nur kurz nahe bringen was es ab 2021 neu zu beachten gibt.
Das Ganze stellt sich natürlich noch viel umfangreicher dar, aber ich denke das Wichtigste ist so kurz für Sie zusammengefasst.
Im BGB §565 können Sie die neuen Vorschriften genau nachlesen.
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Gründe die für einen Makler sprechen
1. Zeit, Arbeit und Nerven
Sicherlich sind Sie erst einmal der Meinung: "mein Haus zu verkaufen, das schaffe ich alleine, dazu benötige ich keine Hilfe und das kostet mich auch nichts".
Das ist so nicht ganz richtig, denn bekannte Plattformen kosten Geld, Käufer drücken den Preis, Sie haben viele Besichtigungen aber keine ernsthaften Kaufangebote, das alles können Sie sich sparen, dafür gibt es uns.
Wir erstellen das Konzept für Sie, ermitteln den tatsächlichen Wert und arbeiten Zielgruppen orientiert.
Sie haben keine unnötigen Telefonate und Besichtigungen, wir nehmen Ihnen alle Tätigkeiten rund um Ihre Immobilie ab.
2. Was ist mein Haus eigentlich wert?
Eine Immobilie ist etwas sehr persönliches, verbunden mit vielen Investitionen, Emotionen und Erinnerungen. Kein Mensch der sein Haus verkauft, wird dies wohl ganz nüchtern und emotionslos betrachten. Diese Betrachtung kann aber unter Umständen falsch sein, etwas dass Sie ganz besonders stört ist für andere ganz toll und natürlich kann dies auch gegenteilig der Fall sein.
Auch hier gilt: ein neutraler Mittler ist der richtige Weg. Wir sehen Sie als Menschen, sehen aber die Immobile als Solche ohne Geschichte.
Dadurch können wir den Preis schon im Vorfeld leichter einschätzen, natürlich erfolgt dann die genaue Analyse und Wertermittlung.
So sind Sie auf der sicheren Seite, wissen den Marktwert und treffen Ihre Entscheidung, die immer bei Ihnen bleibt, wir schlagen nur vor.
3. Maklerpflichten nach dem Geldwäschegesetz
Auch Immobilienmakler gelten als sogenannte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz GwG.
Daher sind verpflichtet Ihre Daten wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift und die Staatsangehörigkeit zu erfassen.
Es genügt nicht die mündliche Angabe, die Überprüfung muss anhand des Personalausweises oder Reisepasses durchgeführt werden.
Daher ist eine Kopie des Ausweises bei den Unterlagen sehr wichtig. Die Ausweispapiere müssen amtlich sein und noch Gültigkeit besitzen.
4. Die unterschiedlichen Maklerverträge
Wir unterscheiden 3 Maklerverträge:
a. Der einfache Maklervertrag erlaubt es Ihnen als Vertragspartner mehrere Makler zu beauftragen und auch selbst tätig zu werden.
Dies scheint auf den ersten Blick sehr verlockend, bringt aber auch Nachteile.
Schnell ist die Übersicht verloren, welcher Makler wo einstellt und die Verwirrung bei Interessenten ist groß.
Der Gedanke, dass hier etwas faul sein muss, wenn die Immobilie mehrfach zum Verkauf angeboten wird ist nahe liegend. Somit kann mehr Schaden als Nutzen angerichtet werden.
b. Der einfache Makler-Alleinauftrag erlaubt Ihnen ebenfalls selbst tätig zu werden, aber es wird nur ein Makler mit Ihrem Immobilienverkauf beauftragt. Der beauftragte Makler ist in der Verpflichtung das Objekt durch intensive Bemühung in den Verkauf zu bringen, dies bietet natürlich noch keine Erfolgsgarantie aber Sie können davon ausgehen dass der beauftragte Makler, ich spreche jetzt für mich, sein Bestes geben wird.
c. Der qualifizierte Alleinauftrag übergibt dem Makler die Immobilie exklusive. Also weder andere Makler, noch Sie als Eigentümer dürfen die Immobilie zum Verkauf anbieten.
Dieser Vertrag sollte natürlich sinnvollerweise zeitlich begrenzt sein.
Generell müssen natürlich alle Vertragsdaten und Vereinbarungen dem geltenden Recht entsprechen.